Managementsysteme · Aufbau · Integration · Zertifizierungsreife

Ein System, das die Pruefung besteht – und den Betrieb traegt.

Wir bauen Managementsysteme nach ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001, ISO/IEC 27001, ISO 50001 und ISO 37301 so auf, dass sie zwei Anforderungen gleichzeitig erfuellen: die Normanforderung im Zertifizierungsaudit und die betriebliche Realitaet danach. Wir beraten. Zertifiziert wird ausschliesslich durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle.

Normenportfolio

Sechs zertifizierbare Anforderungsnormen – und zwei Erweiterungen

Jede dieser Normen ist eigenstaendig zertifizierbar. Weil alle derselben Kapitelstruktur folgen, lassen sie sich in einem gemeinsamen System fuehren, statt sie nebeneinander zu betreiben.

ISO 9001:2015

Qualitaetsmanagement

Prozessorientierter Ansatz, PDCA-Zyklus und risikobasiertes Denken (Abschn. 6.1). Kontext und interessierte Parteien (Abschn. 4.1, 4.2) bestimmen den Anwendungsbereich, nicht das Organigramm.

Grundlagen und Begriffe: ISO 9000:2015 · Anwendungsleitfaden: ISO/TS 9002:2016
ISO 14001:2015

Umweltmanagement

Bindende Verpflichtungen (Abschn. 6.1.3) und Lebenswegperspektive (Abschn. 6.1.2, 8.1). Der Rechtskataster ist der Kern, nicht die Anlage.

Anknuepfung: BImSchG, KrWG, WHG · Alternative Systematik: EMAS, VO (EG) Nr. 1221/2009
ISO 45001:2018

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Konsultation und Beteiligung der Beschaeftigten (Abschn. 5.4) sowie die Rangfolge der Schutzmassnahmen (Abschn. 8.1.2). Die Gefaehrdungsbeurteilung wird zum Steuerungsinstrument, nicht zum Ablageordner.

Anknuepfung: §§ 3, 5, 6 ArbSchG · §§ 2, 3 DGUV Vorschrift 1 · DGUV Vorschrift 2 · ArbStaettV · BetrSichV · loest OHSAS 18001:2007 ab
ISO/IEC 27001:2022

Informationssicherheit

Risikobehandlung mit Erklaerung zur Anwendbarkeit (Abschn. 6.1.3 lit. d) und 93 Massnahmen in vier Themenfeldern nach Anhang A.

Massnahmenleitfaden: ISO/IEC 27002:2022 · Risikomanagement: ISO/IEC 27005 · Anknuepfung: Art. 32 DSGVO, RL (EU) 2022/2555 (NIS-2), BSIG n. F.
ISO 50001:2018

Energiemanagement

Energetische Bewertung, energetische Ausgangsbasis und Leistungskennzahlen (Abschn. 6.3 bis 6.6). Verbrauchsdaten werden pruefbar, nicht nur gesammelt.

Anknuepfung: §§ 8, 9 EnEfG · § 8 EDL-G (Energieaudit DIN EN 16247-1) · § 64 EEG 2023 (Besondere Ausgleichsregelung)
ISO 37301:2021

Compliance-Management

Erste zertifizierbare Anforderungsnorm fuer Compliance-Managementsysteme; loest den blossen Leitfaden ISO 19600:2014 ab. Compliance-Verpflichtungen und -Risiken werden systematisch identifiziert und bewertet.

Anknuepfung: § 130 OWiG, §§ 9, 30 OWiG · § 43 GmbHG, § 91 Abs. 2 AktG · IDW PS 980 · BGH, Urt. v. 09.05.2017 – 1 StR 265/16
Erweiterung

ISO/IEC 27701 – Datenschutzmanagement

Erweiterung eines bestehenden ISMS nach ISO/IEC 27001/27002 um ein Datenschutzmanagementsystem. Sinnvoll, wenn Art. 24, 25 und 32 DSGVO nachweisbar organisiert werden sollen; ersetzt die Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO nicht, sondern belegt sie.

Erweiterung

ISO 37001 – Antikorruptionsmanagement

Eigenstaendiges System gegen Bestechung, in der Praxis meist als Modul innerhalb eines Compliance-Managementsystems nach ISO 37301 gefuehrt. Anknuepfung u. a. §§ 299, 331 ff. StGB und § 130 OWiG.

Harmonized Structure · Annex SL

Sieben Kapitel, die in jeder Norm gleich sind

Seit der Harmonized Structure der ISO/IEC-Direktiven (Anhang SL, Anlage 2 des Consolidated ISO Supplement) besitzen alle Managementsystemnormen dieselbe Gliederung der Kapitel 4 bis 10 mit identischen Kerntexten und Begriffen. Deshalb wird ein Dokumentenstamm mehrfach genutzt, statt fuer jede Norm ein eigenes Handbuch zu schreiben. Die Nummerierung unten ist keine Gestaltung – es ist die Kapitelnummer, die im Auditbericht steht.

4KontextExterne und interne Themen, interessierte Parteien, Anwendungsbereich, Prozesse.
5FuehrungVerpflichtung der obersten Leitung, Politik, Rollen und Befugnisse.
6PlanungRisiken und Chancen, Ziele, Planung von Aenderungen.
7UnterstuetzungRessourcen, Kompetenz, Bewusstsein, Kommunikation, dokumentierte Information.
8BetriebBetriebliche Planung und Steuerung – hier liegt das normspezifische Gewicht.
9BewertungUeberwachung, internes Audit, Managementbewertung.
10VerbesserungNichtkonformitaet, Korrekturmassnahmen, fortlaufende Verbesserung.

Was das praktisch bedeutet: Kontextanalyse, Politik, Rollenmatrix, Kompetenz- und Schulungsnachweise, Lenkung dokumentierter Information, internes Auditprogramm und Managementbewertung werden einmal aufgebaut und normuebergreifend genutzt. Getrennt bleibt nur, was Kapitel 8 je Norm eigenstaendig fordert – etwa die Gefaehrdungsbeurteilung nach ISO 45001 oder die Risikobehandlung nach ISO/IEC 27001.

Rechtsbezug

Wo die Norm auf eine bestehende Pflicht trifft

Eine ISO-Norm ist privates Regelwerk und begruendet fuer sich keine Rechtspflicht. Ihr betrieblicher Nutzen entsteht dort, wo sie eine Pflicht organisiert, die ohnehin besteht – und wo das Fehlen einer Organisation haftungsrelevant wird.

Organisationspflicht der Leitung

§ 130 OWiG und die Geschaeftsleiterhaftung

Die Verletzung der Aufsichtspflicht ist nach § 130 OWiG bussgeldbewehrt; ueber §§ 9, 30 OWiG trifft die Geldbusse auch das Unternehmen. Zivilrechtlich folgt die Organisationspflicht aus § 43 Abs. 1 GmbHG bzw. § 93 Abs. 1 AktG, die Ueberwachungspflicht des Vorstands aus § 91 Abs. 2 AktG.

Leitentscheidungen: BGH, Urt. v. 21.04.1997 – II ZR 175/95 (ARAG/Garmenbeck); LG Muenchen I, Urt. v. 10.12.2013 – 5 HKO 1387/10 (Neubuerger); BGH, Urt. v. 09.05.2017 – 1 StR 265/16 (Compliance-Managementsystem wirkt sich auf die Bemessung der Geldbusse aus).

Arbeitsschutz

ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 und ISO 45001

§ 3 ArbSchG verpflichtet zur geeigneten Organisation und zur Bereitstellung der erforderlichen Mittel; § 5 ArbSchG zur Gefaehrdungsbeurteilung, § 6 ArbSchG zur Dokumentation. Ergaenzend §§ 2, 3 DGUV Vorschrift 1 sowie DGUV Vorschrift 2 zur betriebsaerztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung.

Mitbestimmung: BAG, Beschl. v. 08.06.2004 – 1 ABR 13/03 und BAG, Beschl. v. 11.01.2011 – 1 ABR 104/09 zu § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei Gefaehrdungsbeurteilung und Arbeitsschutzmassnahmen.

Informationssicherheit

NIS-2, BSIG n. F. und ISO/IEC 27001

Die Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2) verlangt Risikomanagementmassnahmen und Nachweispflichten der Leitungsorgane; die Umsetzung erfolgt in Deutschland im BSIG n. F. Art. 32 DSGVO fordert davon unabhaengig geeignete technische und organisatorische Massnahmen nach Stand der Technik.

Ein ISMS nach ISO/IEC 27001:2022 ist nicht automatisch der Nachweis, aber die belastbarste vorhandene Systematik dafuer. Die Zuordnung der Massnahmen zu den jeweiligen Rechtspflichten ist Teil der Beratung.

Energie und Umwelt

EnEfG, EDL-G und ISO 50001

§ 8 EnEfG verpflichtet Unternehmen ab dem gesetzlich bestimmten Gesamtendenergieverbrauch zur Einrichtung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems; § 9 EnEfG verlangt Umsetzungsplaene fuer wirtschaftliche Endenergieeinsparmassnahmen. Fuer Nicht-KMU besteht daneben die Auditpflicht nach § 8 EDL-G (DIN EN 16247-1).

Die konkrete Schwellenwert- und Fristenlage ist unternehmensbezogen zu pruefen und wird nicht pauschal beantwortet.

Unparteilichkeit

Warum wir Ihr System niemals zertifizieren

Die Anforderungen an Stellen, die Managementsysteme auditieren und zertifizieren, sind in ISO/IEC 17021-1:2015 geregelt. Abschnitt 5.2 dieser Norm behandelt das Management der Unparteilichkeit und zieht eine harte Trennlinie:

  • Eine Zertifizierungsstelle darf keine Managementsystemberatung anbieten.
  • Sie darf ein Managementsystem nicht zertifizieren, zu dem sie selbst beraten hat – auch nicht nach einer Karenzzeit von zwei Jahren nach Ende der Beratung.
  • Sie darf ihre Zertifizierung nicht mit Beratungsleistungen verknuepfen oder deren Inanspruchnahme nahelegen.

Daraus folgt die Rollenverteilung in jedem Projekt: Wir beraten, dokumentieren, schulen und begleiten. Die Konformitaetsbewertung und die Zertifikatserteilung erfolgen durch eine unabhaengige, akkreditierte Zertifizierungsstelle Ihrer Wahl. Die Akkreditierung dieser Stelle richtet sich nach ISO/IEC 17011:2017 sowie – im EU-Raum – nach der VO (EG) Nr. 765/2008; in Deutschland akkreditiert die DAkkS (§ 8 AkkStelleG), in der Schweiz die Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS.

Drei Punkte, die daraus folgen

1. Wir sagen keine Note und kein Ergebnis zu. Ueber die Zertifikatserteilung entscheidet allein die Zertifizierungsstelle auf Grundlage ihres Audits.

2. Auditkosten sind nicht Teil unseres Honorars. Das Zertifizierungsaudit wird von der Zertifizierungsstelle beauftragt und von ihr direkt abgerechnet.

3. Wir empfehlen keine Stelle gegen Vorteil. Wir nehmen von Zertifizierungsstellen keine Provisionen, Vermittlungsentgelte oder sonstigen Zuwendungen an.

Leistungen

Drei Zuschnitte

Der Umfang wird je Projekt anhand von Standorten, Prozessen, Normen und vorhandener Dokumentation festgelegt. Ein Angebot erhalten Sie nach dem Erstgespraech.

Zuschnitt A

GAP-Analyse

Abgleich des Ist-Zustands gegen die Anforderungen der gewaehlten Norm, Kapitel 4 bis 10. Ergebnis ist eine Abweichungsliste mit Bewertung, Zuordnung zur Normstelle und Massnahmenempfehlung.

Geeignet, wenn bereits ein System besteht oder vor der Entscheidung ueber eine Zertifizierung Klarheit ueber den Abstand benoetigt wird.

Zuschnitt B

Einfuehrungsprojekt

Aufbau des Systems von der Kontextanalyse bis zur Zertifizierungsreife: Prozesslandkarte, Politik und Ziele, Rollen und Befugnisse, Dokumentenlenkung, normspezifische Kapitel-8-Inhalte, internes Auditprogramm nach ISO 19011:2018 und Managementbewertung.

Einschliesslich Schulung der internen Auditoren und der Systemverantwortlichen sowie Begleitung im Stufe-1- und Stufe-2-Audit.

Zuschnitt C

Integriertes Managementsystem

Zusammenfuehrung mehrerer Normen in einem System auf Basis der Harmonized Structure: ein Dokumentenstamm, ein Auditprogramm, eine Managementbewertung, ein Kennzahlensatz – mit normspezifischen Modulen nur dort, wo Kapitel 8 es verlangt.

Auch als Konsolidierung, wenn ueber die Jahre mehrere getrennte Systeme entstanden sind.

Ablauf

Vom Erstgespraech bis zum Zertifizierungsaudit

Die Schritte sind eine Reihenfolge, keine Kalenderangabe. Die Dauer haengt von Groesse, Standortzahl, Normenzahl und Vorarbeit ab und wird im Angebot bestimmt.

  1. Schritt 1 – Erstgespraech und Zieldefinition

    Welche Norm, welcher Anlass, welcher Geltungsbereich. Klaerung, ob eine Zertifizierung ueberhaupt das richtige Mittel ist oder ob eine Systematik ohne Zertifikat ausreicht.

  2. Schritt 2 – GAP-Analyse

    Bestandsaufnahme vor Ort und in der Dokumentation, Abgleich gegen die Normkapitel, Abweichungsliste mit Prioritaet.

  3. Schritt 3 – Systemdesign

    Festlegung von Anwendungsbereich, Prozessarchitektur, Rollen und Dokumentenstruktur. Entscheidung ueber integrierte oder getrennte Fuehrung mehrerer Normen.

  4. Schritt 4 – Umsetzung und Schulung

    Erstellung und Einfuehrung der dokumentierten Information, Qualifizierung der Systemverantwortlichen, Ausbildung interner Auditoren nach ISO 19011:2018.

  5. Schritt 5 – Wirksamkeitsnachweis

    Durchfuehrung des internen Audits und der Managementbewertung. Ohne belegte Wirksamkeit ueber einen angemessenen Betriebszeitraum ist ein System nicht auditfaehig.

  6. Schritt 6 – Begleitung der Zertifizierung

    Unterstuetzung bei der Auswahl der akkreditierten Zertifizierungsstelle, Vorbereitung und Begleitung des zweistufigen Zertifizierungsaudits nach ISO/IEC 17021-1:2015 Abschn. 9.3 sowie Bearbeitung der Auditfeststellungen.

Abgrenzung

Was wir nicht tun

Keine Zertifizierung

Wir sind keine Zertifizierungsstelle, nicht nach ISO/IEC 17021-1 akkreditiert und erteilen, verlaengern oder entziehen keine Zertifikate.

Kein TISAX

TISAX ist ein an die ENX Association gebundenes Pruef- und Austauschverfahren mit eigenen Regeln und zugelassenen Pruefdienstleistern. Wir bieten weder TISAX-Assessments noch ein TISAX-Label an.

Keine Rechtsdienstleistung

Wir erbringen keine Rechtsdienstleistung im Sinne der §§ 2, 3 RDG. Rechtliche Bewertungen im Einzelfall gehoeren zur Rechtsanwaltschaft; wir organisieren die Erfuellung, wir beurteilen sie nicht rechtsverbindlich.

Keine Konformitaetsbewertung

Wir handeln nicht als benannte Stelle, als anerkannte Pruefstelle oder als Sachverstaendiger im Sinne einer hoheitlich geregelten Pruefung.

Kontakt

Erstgespraech anfragen

Schreiben Sie uns mit Branche, Standortzahl, gewuenschter Norm und Anlass. Sie erhalten eine Einschaetzung zum Zuschnitt und zum weiteren Vorgehen. Wir arbeiten ohne Kontaktformular und ohne Telefonhotline – die Anfrage per E-Mail ist der einzige Weg.

E-Mail
iso@ims-nt.ch